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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte: Frage 1: "Da ich nach heutigem Stand dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung eines neuen Jobs zur Verfügung stehe (aus gesundheitlichen Gründen), sollte ich mich krankschreiben lassen? Und wann wäre der bester Zeitpunkt zur Krankmeldung? Ab dem 01. 04. würde ich ALG1 beantragen. " Sie müssen sich zunächst einmal gundsätzlich umgehend arbeitsuchend melden, da Sie ansonsten eine Sperrzeit beim Alg I nach § 159 I Nr. 7 SGB III riskieren, wenn Sie dort erst am 01. aufschlagen. Dies ergibt sich aus § 38 SGB III. Dabei wird sich die Sperrzeitfrage wohl ohnehin stellen, weil Sie selbst gekündigt haben, wenn der wichtige Grund für diese Kündigung der Arbeitsagentur nicht verdeutlicht werden kann, § 159 I Nr. 1 SGB III. Einen besten Zeitpunkt für eine Krankmeldung gibt es grundsätzlich nicht. Entweder Sie sind krank oder sie sind es nicht. Da Ihnen der Arbeitgeber bei Krankmeldung ohnehin 6 Wochen Entgeltfortzahlung schuldet und sie nicht am jetzigen Status verändern wollen, kann in Ihrem Fall die Krankmeldung in dem 6-Wochenzeitraum vor dem Austrittsdatum erfolgen.
Dazu kommen wir aber gleich. Erst einmal zum interessantesten Punkt: Was kannst du als Student überhaupt steuerlich absetzen? Ganz einfach: alle Kosten, die im Zusammenhang mit deinem Studium stehen. Dazu zählen z. B. Semesterbeiträge und Studiengebühren. Auch Fachliteratur, spezielle Software, Hardware wie einen Laptop, Arbeitsmaterial wie einen Drucker oder Umzugskosten kannst du dir anrechnen lassen. Sind in deinem Studium Studienreisen oder Exkursionen Pflicht? Dann kannst du die Reisekosten und eine Verpflegungspauschale zurückfordern. Diese liegt zwischen 12€ und 24€ pro Tag. Die Fahrt zur Uni kannst du mit einer Pendlerpauschale von 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer für die Tage berechnen, an denen du an der Universität bist – oder du setzt einfach die Kosten fürs Semesterticket ab. Wenn du fürs Studium oder für ein Pflichtpraktikum in eine andere Stadt gezogen bist, dann kannst du die Miete am Studienort und eine Fahrtkostenpauschale bei der Steuererklärung absetzen. Aber Achtung: Der Studienort darf dabei nicht dein Lebensmittelpunkt sein.
OBWOHL die Überweisung von der Deutschen Handelsbank kommt? Ist die Sparkasse Hamburg dazu berechtigt? Die Kernfrage lautet: Darf die Sparkasse eine eingehende Überweisung von einem anderen Geldinstitut an einen ihrer Kunden blocken/einbehalten, weil der Absendername mit einem ihrer anderen Kunden identisch ist, auf dessen Konto eine Pfändung liegt? Und noch viel wichtiger: Was ist mit all den anderen 1. 785 Helga Baumann's in ganz Deutschland, die Überweisungen von Ihren Konten an Empfänger bei Sparkassen tätigen, werden deren Überweisungen auch gestoppt und einbehalten??? Seht ihr worauf ich hinaus will… Kann sowas sein? Freue mich auf Eure Gedanken dazu... Frage
Das ist aber völliger Quatsch und mit ein bisschen Hilfe ist deine erste Steuererklärung im Nu erledigt! Hol dir Hilfe bei der Erstellung deiner Steuererklärung Studienkosten im Nachhinein steuerlich geltend machen – geht das? Im Rahmen jedes Studiums fallen Kosten für jede Menge Dinge an.
Wenn du als Student schon mal von der Steuererklärung gehört hast und den Sinn dahinter verstehen willst, bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag zeigen wir dir auch, auf was du alles achten musst. Grundsätzliches Eine Steuererklärung musst du nur dann abgeben, wenn du entweder bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig angestellt bist, Einnahmen durch Vermietung hast oder bei deinem Nebenjob den Grundfreibetrag von 8. 652€ überschreitest. Verdienst du etwas mehr als den Grundfreibetrag, möchtest aber keine Steuererklärung abgeben, kannst du dir auch pauschal 1. 000€ Werbungskosten anrechnen lassen. Genau genommen darfst du also 9. 652 € verdienen. Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, musst du das bis zum 31. Mai des Folgejahres tun. Falls du freiwillig eine Steuererklärung abgeben willst, hast du dafür 4 Jahre Zeit. Bei der Steuererklärung wird außerdem unterschieden, ob du im Erst- oder Zweitstudium bist. Im Erststudium kannst du dir die Studienkosten nur unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen.